CDU


Was bedeutet die Zusammenführung von HSE und HWW?

Hamburgs Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Michael Freytag, kündigte am 23. August 2005 in einer Pressekonferenz die zum 1.Januar 2006 vorgesehene Zusammenfassung von Hamburger Stadtentwässerung  (HSE) und Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) unter dem Dach eines „Gleichordnungskonzerns“ an.

Diese seltene Konzernform bedeutet, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung, aber wirtschaftlich selbständig und ohne wechselseitige finanzielle Beteiligung geführt werden.

Diese Zusammenführung überrascht nicht, denn bereits im Frühjahr 2004 hatten HSE und HWW mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine von beiden Unternehmen gebildete Arbeitsgruppe eingesetzt, um die möglichen wirtschaftlichen Vorteile einer Fusion zu untersuchen. Darüber hinaus wurden Anwaltsfirmen beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen eines Firmenzusammenschlusses zu prüfen. Die HSE ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die von den Bürgern zu zahlenden Entgelte sind Gebühren und als solche steuerfrei. Die HWW sind dagegen eine GmbH und auf das Wassergeld wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben. Die HSE hat darüber hinaus in einem sogenannten Cross Border Leasing Verfahren ihre eigenen Kläranlagen geleast, was rechtlich umstrittene Besitzverhältnisse zur Folge hat.

Eine Zeit lang hieß es, dem Unternehmenszusammenschluss stehe die unterschiedliche steuerliche Behandlung im Wege. Dies ist jedoch faktisch bei einer Vielzahl von in der Regel städtischen Wasser- und Abwasserbetrieben bisher kein Problem gewesen. Das Argument wird normalerweise von privaten Abwasserfirmen, die der vollen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, im Interesse einer steuerlichen Gleichstellung im angeblichen Wettbewerb mit öffentlichen Betrieben bemüht.

Warum aber wird es demnächst zum „Gleichordnungskonzern“ mit zwei Unternehmen kommen, die bislang bis auf die gemeinsame Rechnungsstellung völlig selbständig und mit Erfolg tätig waren? Die von Senator Freytag sowie von HSE-Geschäftsführer Funke und HWW-Geschäftsführer Dr. Beckereit genannten Gründe bedürfen einer näheren Betrachtung.

Unser Wasser Hamburg hält sie für oberflächlich und zum Teil unrichtig, insgesamt für kaum aussagekräftig. Damit stellt sich die Frage, wie ernsthaft  politische Argumente beim Umgang mit öffentlichem Eigentum sind. Die Bürger als gemeinschaftliche Eigentümer haben einen demokratischen Anspruch auf öffentliche Rechenschaft und verantwortliches Handeln.

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CDU hält Privatisierung von Betriebsteilen der HWW für denkbar

Äußerungen von Finanzsenator Peiner und der Bürgerschaftsabgeordneten Ahrons auf einem „Privatisierungskongress“ der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) Anfang November 2005

In der 2002 erstellten „Jesteburger Liste“ der CDU-Fraktion stehen die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) in der Gruppe der verkaufbaren Unternehmen. Die Liste wurde bisher im Grundsatz nicht revidiert. Noch bis Herbst 2004 hatte der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt und zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der HWW, Dr. Michael Freytag, eine Teilprivatisierung der HWW als vorstellbar bezeichnet. Dies geschah trotz des Anfang September 2004 von Unser-Wasser-Hamburg (UWH) erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehrens gegen jedwede Form der Privatisierung der HWW.

Dem Volksbegehren trug die Hamburger Bürgerschaft mit einem im November 2004 einstimmig gefassten, mit dem Begehrenstext fast wortgleichen Beschluss Rechnung. Er enthielt zugleich die Aufforderung an den Senat, ein dem Beschluss entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Im April 2005 legte der Senat einen Gesetzentwurf vor, der die geforderte uneingeschränkte Verfügung der städtischen Eignerin über die öffentliche Wasserversorgung nicht umfasste.

Unser Wasser Hamburg hat diesen Sachverhalt als Verfälschung des Volkswillens kritisiert und auf eine parlamentarische Korrektur des Gesetzentwurfs gedrängt. Am 22. November 2005 fand eine Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss der Bürgerschaft zur strittigen gesetzlichen Umsetzung statt, die die Kritik von UWH bestätigt hat.

 

Leerer Bundestag vor Gesetz Abstimmung

 

 

In der CDU wird weiter gedacht

Die CDU, an ihrer Spitze Finanzsenator Peiner, hat zwischenzeitlich mehrfach den Verkauf der HEW, demnächst auch sprachlich Vattenfall Europe, als Fehler bezeichnet. Auf einem „Privatisierungskongress“ der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) Anfang November 2005 sprach sich Peiner gleichwohl für eine „Verkaufspolitik mit Bedacht“ aus (taz Hamburg vom 3.11.05, Seite 22). Dabei sei die reine Kassennot ein schlechter Ratgeber.

Zugleich erklärte Peiner den Gedanken einer „Daseinsvorsorge“ durch staatliche Einrichtungen für überholt. Lediglich hoheitliche Aufgaben wie die Diplomatie, den Zoll, die Finanzverwaltung und die Justiz müsse der Staat in der Hand behalten.

Dies ist eine unmissverständliche Absage an den im deutschen Kommunalrecht stark verankerten Grundsatz, dass der Staat seine Kernaufgaben im Bereich der Infrastruktur, der Versorgungsgrundleistungen sowie im Sozial- und Kulturbereich wesentlich auch aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit finanzieren soll. Damit ist eine auf Dauer angelegte öffentliche Lenkungs- und Gestaltungsaufgabe verbunden.

Peiners Aussage, der Staat wolle bei der Infrastruktur – Hochbahn, Flughafen, Hafen – und bei den Unternehmen mit standortsichernder Funktion weiterhin das Sagen haben, ist nicht als Ablehnung von Privatisierungen zu verstehen. Vor kurzem wurde aus CDU-Kreisen der Gedanke eines 49,9-prozentigen Verkaufs der Hafen- und Lagerhaus AG ins Spiel gebracht. (Bei der Bekanntmachung des gewünschten „strategischen Engagements“ der Deutschen Bahn war dann von einer Beteiligung zwischen 25 und 75 Prozent die Rede.) Die Flughafen Hamburg GmbH ist bereits zu 49 Prozent privatisiert, ein weiterer Teilverkauf stand bereits zur Debatte.

 

Angstfaktor Wasserprivatisierung?

Die Peinerschen Überlegungen laufen also auf alles andere hinaus, als die Wasserversorgung, die ein Kernbestand der Daseinsvorsorge ist, grundsätzlich von der Privatisierung auszunehmen. Deshalb wagte sich die CDU –Bürgerschaftsabgeordnete Barbara Ahrons auf der genannten Veranstaltung auch mit der Bemerkung vor, die Stadt könne ruhig einzelne Betriebsteile der HWW verkaufen.

Welchen Reim soll sich nun die Öffentlichkeit auf die fast im gleichen Atemzug gefallene Äußerung machen, ein Verkauf der HWW sei „vom Tisch“? Jedenfalls, so Frau Ahrons etwas deutlicher, sei im Moment „nichts drin“. Und weiter: „Es ist einfach die Angst vor der Privatisierung, die in den Menschen steckt“.

Wassertropfen mit Schloss auf dem ein Euro Symbol graviert ist als Zeichen der Wasser PrivatisierungVersuchen wir es im Klartext: Eigentlich passt eine Teilprivatisierung der HWW, genauer eine materielle Privatisierung als Teilverkauf, der CDU durchaus ins Konzept. Denn die CDU als solche hat nicht nur keine „Angst“ vor der Privatisierung, die sie für zeitgemäß hält, sie kann in Verkäufen sogar eine Stärkung „der“ Wirtschaft sehen. Als Hindernis für eine Teilprivatisierung der HWW erscheint ihr also nur eine den Menschen unterstellte irrationale Angst vor Privatisierungen, die in einer nicht näher beschriebenen Weise mit den Vorstellungen der CDU in Verbindung stehen muss.

Zwar ist die CDU bisher nicht dadurch aufgefallen, dass sie den Bürgerwillen, sei es bei dem durch Volksentscheid geänderten Wahlrecht oder bei der überwältigenden Ablehnung des Verkaufs des Landesbetriebs Krankenhäuser, zu respektieren gewillt ist. Andererseits möchte sie den selbst in einigen CDU- und Wirtschaftskreisen unpopulären Verkauf der HWW derzeit nicht in Angriff nehmen. Dabei spielen die „wunderbaren Gewinne“ der HWW, so der Erste Bürgermeister von Beust, zweifellos eine Rolle, die vom neuen HWW-Geschäftsführer weiter gesteigert werden sollen.

Dennoch soll der für private Investoren appetitliche Brocken durch Zusammenführung mit der ebenfalls ertragsstarken HSE zunächst noch attraktiver gemacht werden. Das Vorhaben wurde bei der offiziellen Verkündigung des zum Jahreswechsel zu schaffenden Gleichordnungskonzerns mit der üblichen, eher vernebelnden Rhetorik von Effizienzsteigerung und Standortstärkung umhüllt.

Da derzeit ein Teilverkauf des gesamten Unternehmens HWW nicht opportun ist und durch den neuen Gleichordnungskonzern bereits formal schwieriger würde, wird der Gedanke eines Verkaufs von Teilen der HWW bewegt. Dies würde dann nicht als Angriff auf die öffentliche Wasserversorgung insgesamt, sondern als irgendein betriebswirtschaftliches Spiel geringer Reichweite erscheinen. Damit würde dann die unterstellte irrationale Angst vor der Privatisierung der Wasserversorgung stückchenweise abgemildert.

Die CDU möge dabei doch einmal in Erwägung ziehen, dass die von Unser Wasser Hamburg (UWH) vorgetragenen und von vielen Bürgern ähnlich gesehenen Argumente gegen das Eindringen der reinen Kommerzwirtschaft in eine elementar wichtige Dienstleistung keine Gefühlsausbrüche sind. Sie sind vielmehr aus zahlreichen einschlägigen Beobachtungen abgeleitet und beruhen auf einem anspruchsvolleren Staatsverständnis, das sich nicht in ökonomischen Kategorien erschöpft.

Der Seitwärtsschritt der CDU ändert allerdings den Tanz nicht wesentlich. Aus UWH-Sicht spricht vieles dafür, dass auf absehbare Zeit die HWW, womöglich mit Teilen der HSE, erst einmal den Weg funktionaler Privatisierungen gehen sollen. Das heißt, einzelne Betriebsteile würden zunächst „outgesourct“ und mit Betriebsführungs-verträgen privaten Dritten in die Hand gegeben.

Gezielte Kostensenkungen durch Gehaltsdrückerei, Entlassungen und verminderten Investitionsaufwand werden dann als „Erfolg“ der Privaten ausgegeben werden, der sich selbstredend durch materielle Privatisierungen noch zum Wohl der Stadt und der Kunden steigern lassen würde.

Als Begleitmelodie ist ab 2006 der Lobpreis des „Erfolgsmodells“ öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) (oft auch englisch public private partnership (PPP) genannt) zu erwarten. Befördert wird diese Entwicklung durch das im September 2005 in Kraft getretene sogenannte ÖPP-Beschleunigungsgesetz, das den alten Bundestag im Allparteienkonsens passierte. Formuliert haben dieses Gesetz übrigens mehr als 100 private Berater aus der Wirtschaft und großen Anwaltskanzleien, die an dem noch zu verteilenden großen öffentlichen Kuchen kräftig mitverdienen wollen.

Wachsamkeit bleibt deshalb eine der ersten Bürgerpflichten. Unser Wasser Hamburg wird die Entwicklung in Hamburg weiter verfolgen.

 


Bürgerschaftsdebatte über Privatisierung der HWW

Regierungskoalition drückt sich erneut um klare Stellungnahme

In der Bürgerschaftsdebatte vom 21. Mai 2003 über den Antrag der GAL- und der SPD-Fraktion, im Hamburgischen Wassergesetz ein Privatisierungsverbot der öffentlichen Wasserversorgung festzuschreiben, hat sich der Senat erneut um eine Antwort über die Zukunft der HWW gedrückt. Damit wird eine seit Monaten betriebene Praxis fortgesetzt, das Parlament und die Öffentlichkeit mit vorsichtigen Ankündigungen, halben Dementis und ausweichenden Floskeln über die Privatisierungsabsichten des Senats im Unklaren zu lassen und eine Diskussion zu unterlaufen.

Bei einem zentralen Politikbereich wie dem Umgang mit öffentlichem Eigentum fordert die Volksinitiative gegen die Privatisierung der HWW „UNSER-WASSER-HAMBURG“ den An­spruch der Bürger ein, die von der Regierung gewählten Kriterien zu kennen und überprüfen zu können. Das gilt insbesondere für den elementar wichtigen kommunalen Versorgungs­auftrag mit Trinkwasser.

Bisher hat sich der Senat auch bei Kleinen Anfragen zu Verkaufsabsichten, zuletzt bei der­jenigen des FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Rumpf (Bürgerschaftsdrucksache 17/2548), einer konkreten Stellungnahme selbst zu öffentlichen Äußerungen von Senatsmitgliedern entzogen. In ihnen wurde mehrfach zumindest eine Teilprivatisierung der HWW nicht ausgeschlossen, so Interviewäußerungen der Senatoren Peiner und Rehaag.

Solche Äußerungen widersprechen bereits der Grundaussage des Senats in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage. Sinngemäß sei der Senat noch nicht damit befasst, nach welchen Kriterien die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Privatisierung der HWW zu bewerten und zu entscheiden sei.

Die vom Senat behauptete Zurückhaltung bis zum Sommer, wenn die Prüfkriterien für Privatisierungen vorgelegt werden sollen, hält einzelne Senatoren und Abgeordnete nicht von weitreichenden vorweggenommenen Wertungen ab. Sowohl die Abgeordneten Kruse und Freytag von der CDU als auch der Abgeordnete Lorkowski von der Schill-Partei erklärten in der Bürgerschaftsdebatte, ein Mehrheitsverkauf der Wasserwerke komme nicht in Frage.

Daraus dürften erfahrungsgemäß drei Schlüsse zu ziehen sein. Erstens: Im Senat und in der Regierungskoalition wurde über einen möglichen Verkauf der Hamburger Wasserwerke GmbH bereits geredet. Zweitens: Für einen Verkauf von mehr als 50 Prozent findet sich derzeit keine Mehrheit. Drittens: Per Umkehrschluss drängt sich die Folgerung auf, dass der Senat einen Verkauf der Wasserwerke nicht ablehnt, weil er sonst dem Antrag auf Privatisierungsverbot hätte problemlos zustimmen können.

Das unseriöse Verwirrspiel seitens der Regierungskoalition setzte sich in Debatten­äußerungen fort.  Der Abgeordnete Kruse sprach hinsichtlich der Privatisierungsfrage von einer Scheindebatte, weil der Verkauf nicht anstehe, obwohl er selbst zu einer möglichen Teilprivatisierung Stellung bezogen hatte. Der HWW- Aufsichtsratsvorsitzende Senator Rehaag schloss einen Verkauf der HWW lediglich aus Finanznot aus.

Der FDP-Abgeordnete Rumpf stellte darüber hinaus die Frage, was dagegen spreche, ein gesundes Unternehmen (nämlich die HWW) durch privates Kapital zu verstärken. Diese Frage stellt man nicht, wenn die Privatisierung eine Scheindebatte wäre. Die Frage kann obendrein als originell bewertet werden, weil bis dato noch niemand behauptet hatte, die außerordentlich investitions- und ertragsstarken Hamburger Wasserwerke bedürften des Kapitalzuflusses zur Geschäftsbesorgung. Originell ist auch die Vermutung, die Erlöse aus einem Verkauf der HWW würden nicht gänzlich in den Haushalt der Stadt fließen.

Der Abgeordnete Kruse ordnete die Äußerung einer SPD-Abgeordneten, es sei zu befürchten, dass gewinnorientierte Privatunternehmen die notwendigen Investitionen vernachlässigen würden, dem „Lehrbuch Kapitalismus für Anfänger“ zu. Ihm ist verborgen geblieben, dass in der 1989 privatisierten englischen Wasserversorgung rund ein Jahrzehnt lang genau so gehandelt wurde, bis die Regulierungsbehörde eingriff. Ähnliche Beispiele gibt es aus zahlreichen Städten in Drittweltländern mit teilprivatisierter Wasserversorgung.

Die gewöhnliche Ahnungslosigkeit bewies auch Senator Rehaag mit der Bemerkung, die Parole „Wasser sei keine Ware“, sei „abgeschmackte Ausverkaufsrhetorik und billige Polemik, die Angst schüren solle“. Offenbar hat ihm niemand gesagt, dass die Feststellung, Wasser sei keine gewöhnliche Handelsware, im ersten Erwägungsgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie, deren Bearbeitung in seine Zuständigkeit fällt, als Leitsatz enthalten ist.

Im übrigen zieht sich der Gedanke, Wasser nicht als Ware, sondern als schützens- und bewahrenswertes Erbe der Menschheit zu behandeln, durch immer mehr Erklärungen bedeutender Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt. Die Verarbeitung von Erfahrungen mit privaten Aneignungsstrategien im Wassersektor sollte in der Weltstadt Hamburg nicht mit Denkverboten beantwortet werden.

Ein besonders dreister Versuch, sich der Diskussion zu entziehen, ist die verschiedentlich geäußerte Behauptung, die Debatte um eine Privatisierung der HWW komme zur Unzeit. In diesem Zusammenhang wurde angeführt, sie könne Verhandlungen stören, womöglich den Verkaufserlös drücken. Wenn es keine Verhandlungen gäbe oder gegeben hätte, können sie auch nicht gestört werden. Für die wenigen potentiellen Kaufinteressenten ist die Verkaufsmöglichkeit der HWW längst kein Geheimnis mehr. Der eventuelle Kaufpreis wird ohnehin nicht öffentlich ausgehandelt.

Schließlich hat der Senat selbst über den öffentlich geäußerten Gedanken, die HWW könnten sich das Aktienpaket der E.ON an der Gelsenwasser AG aneignen, Privatisierungsgerüchten Vorschub geleistet.

Hamburgs Bürger dürfen erwarten, dass nicht nur im Weltsüsswasserjahr 2003, sondern grundsätzlich mit der Wasserversorgung als Kernaufgabe kommunaler Dienstleistungen verantwortungsbewusst und intelligent umgegangen wird. Die Bürgerschaftsdebatte ließ davon auf manchen Seiten nicht viel erkennen. Wenigstens hätte der Eindruck entstehen sollen, mehr Abgeordnete hätten eine Ahnung davon, was sie bereit sind, zu verspielen.

(Bezugnahmen und Zitate aus der Bürgerschaftssitzung nach Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost und taz Hamburg.)