Wasserversorgung


Woher kommt Hamburgs Trinkwasser (damals und heute) 1

Früher wurde das Abwasser direkt in die Elbe geleitet. Die Straßen bestanden aus Kopfsteinpflaster, das Wasser rann über eine Rinne in der Straßenmitte in den nächsten Fleet. Hier ging es um Regen- und auch um Abwasser.

Nach und nach wurde an einem Sielsystem gearbeitet, hier sei der Name Lindley erwähnt, der maßgeblich an der Entwicklung dieses Projektes beteiligt war. Bei diesem Sielsystem wurden Flutklappen vor dem Übergang in die Elbe eingebaut, die Sorge trugen, dass das Abwasser der Elbe nicht auf das Wasserwerk drückte. Es wurde über eine zentrale Wasserversorgung nachgedacht und auch über eine zentrale Abwasserversorgung.

Es wurden Haupt- und Nebensiele gebaut, das Abwasser sollte zurück in die Elbe geleitet werden. Der Bau einer Anlage wird in Rothenburgsort geplant. Das Trinkwasser wird aus diesem Wasserturm in Rothenburgsort gefördert. Die Qualität ist schlecht, so brechen regelmäßig Cholera-Epidemien in Hamburg aus.

Man war auf der Suche nach Grundwasser. Anfang des 1900 Jahrhunderts reinigte das Grundwasser in Billbrook Weitere folgten. Die Stadt Hamburg holte das Grundwasser aus verschiedenen Gebieten, so auch aus dem Großensee.  Um 1900 begann man in Hamburg Altona mit dem Sielbau. Das Wasserwerk Baursberg wird in Betrieb genommen. Hier entstehen Speicherbehälter, das Wasser wird gereinigt, Seit Ende 1960 wurde das Grundwasser für die Trinkwasserversorgung verwendet. Die Entnahme des Trinkwassers aus den umliegenden Flüssen machte krank.
Die Grundwasserversorgung wird durch die Förderung von Grundwasser aus der Erde eingeleitet. Die oberen Schichten unserer Erde bestehen aus Sand und Kies. Darunter liegen Braunkohlensande, die sind für die Grundwassergewinnung als Leiter sehr ergiebig sind. Trennkanalisation heißt, dass das Regenwasser in Bäche oder Flüsse geleitet wurde, für Schmutzwasser standen Klärwerke zur Verfügung. Heute beinhalten die Hamburger Wasserwerke zum Einen die Trinkwasserversorgung und zum Anderen die Abwasserbeseitigung, der Hamburger Stadtentwässerung.
Die abnehmende Qualität des Elbwassers führte zur Suche nach Alternativen und der Entwicklung von Verfahren, aus Grundwasser gutes Trinkwasser aufzubereiten. 1905 nahm das Grundwasserwerk Billbrook die Arbeit auf, 1928 das Grundwasserwerk Curslack. Die schrittweise Umstellung der Trinkwasserversorgung von Elbwasser auf Grundwasser dauerte bis 1964. Seitdem wird in Hamburg das Trinkwasser nur aus Grundwasser aufbereitet.

Elbe in Hamburg bei Sonnenuntergang

 

Hamburgs Wasserwerke und seine Qualität

Nordheide, Baursberg, Bergedorf, Billbrook, Bostelbek, Curslack, Glinde, Großensee, Großhansdorf, Haseldorfer Marsch, Langenhorn, Lohbrügge, Neugraben, Nordheide, Schnelsen, Stellingen, Süderelbmarsch, Walddörfer und Rothenburgsort. Von diesen Wasserwerken aus werden die privaten Haushalte im selbigen Umfeld versorgt. Hier gibt es keine strikte Trennung von Straßenzügen. Der Verbrauch von Wassere schwankt sehr, in den Wohngebieten ist ein hoher Bedarf morgens und abends zu messen, während in den Gebieten mit Gewerbe tagsüber der Verbrauch ansteigt. Nachts ist der Verbrauch hier gleich Null, so dass kleinere Wasserwerke abgeschaltet werden können. Die Qualität des Trinkwassers ist bei allen Wasserwerken sehr ähnlich, es gibt keine Qualitätsunterschiede. Der Standard ist sehr hoch, hier heißt es, dass das Trinkwasser täglich getrunken werden kann auch für Babys und Kleinkinder ist es zum Verzehr geeignet. Diese Art der Wasserqualität gibt es es seit Ende des 19. Jahrhunderts, da man erkannt hatte, dass das gewonnene und aufgearbeitete Trinkwasser aus den umliegenden Flüssen auf Dauer krank machte, da sich zu viele Keime und Bakterien dort befanden. Seither wird das Wasser aus dem Grundwasser gewonnen und wie oben beschrieben, wird regelmäßig durch Prüfungen auf die Qualität geachtet.

 

 

Wie wird das Trinkwasser heute gewonnen?

17 Wasserwerke sind z.Z. in Hamburg in Betrieb. Die Haushalte werden über Rohrleitungen versorgt. Über 5.000 km Rohre liegen unter der Erde und verteilen das Trinkwasser. Die Wasserwerke bereiten das Wasser aus dem Grundwasser auf. Bei der Förderung des Wassers muss bedacht werden, dass das Grundwasser einen Weg durch die verschiedenen Erdschichten zurück legt. Diese Erdschichten bestehen aus Mineralien, Sand und Kies mal mehr, mal stärker belastet. Von daher muss das Wasser gefiltert werden, bevor es in die Rohre gespeist wird. Schädliche, bzw. ein zu hoher Gehalt an Mineralstoffen muss dem Wasser entzogen werden. Hier geht es in der Hauptsache um Eisen und Mangan und auch um Kohlensäure. Die Qualität des Wassers wird vom Verbraucherschutz täglich überwacht und getestet. Es ist möglich hier den Mineraliengehalt des Trinkwassers in Hamburg täglich neu zu bestimmen.


Was bedeutet die Zusammenführung von HSE und HWW?

Hamburgs Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Michael Freytag, kündigte am 23. August 2005 in einer Pressekonferenz die zum 1.Januar 2006 vorgesehene Zusammenfassung von Hamburger Stadtentwässerung  (HSE) und Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) unter dem Dach eines „Gleichordnungskonzerns“ an.

Diese seltene Konzernform bedeutet, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung, aber wirtschaftlich selbständig und ohne wechselseitige finanzielle Beteiligung geführt werden.

Diese Zusammenführung überrascht nicht, denn bereits im Frühjahr 2004 hatten HSE und HWW mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine von beiden Unternehmen gebildete Arbeitsgruppe eingesetzt, um die möglichen wirtschaftlichen Vorteile einer Fusion zu untersuchen. Darüber hinaus wurden Anwaltsfirmen beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen eines Firmenzusammenschlusses zu prüfen. Die HSE ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die von den Bürgern zu zahlenden Entgelte sind Gebühren und als solche steuerfrei. Die HWW sind dagegen eine GmbH und auf das Wassergeld wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben. Die HSE hat darüber hinaus in einem sogenannten Cross Border Leasing Verfahren ihre eigenen Kläranlagen geleast, was rechtlich umstrittene Besitzverhältnisse zur Folge hat.

Eine Zeit lang hieß es, dem Unternehmenszusammenschluss stehe die unterschiedliche steuerliche Behandlung im Wege. Dies ist jedoch faktisch bei einer Vielzahl von in der Regel städtischen Wasser- und Abwasserbetrieben bisher kein Problem gewesen. Das Argument wird normalerweise von privaten Abwasserfirmen, die der vollen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, im Interesse einer steuerlichen Gleichstellung im angeblichen Wettbewerb mit öffentlichen Betrieben bemüht.

Warum aber wird es demnächst zum „Gleichordnungskonzern“ mit zwei Unternehmen kommen, die bislang bis auf die gemeinsame Rechnungsstellung völlig selbständig und mit Erfolg tätig waren? Die von Senator Freytag sowie von HSE-Geschäftsführer Funke und HWW-Geschäftsführer Dr. Beckereit genannten Gründe bedürfen einer näheren Betrachtung.

Unser Wasser Hamburg hält sie für oberflächlich und zum Teil unrichtig, insgesamt für kaum aussagekräftig. Damit stellt sich die Frage, wie ernsthaft  politische Argumente beim Umgang mit öffentlichem Eigentum sind. Die Bürger als gemeinschaftliche Eigentümer haben einen demokratischen Anspruch auf öffentliche Rechenschaft und verantwortliches Handeln.

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CDU hält Privatisierung von Betriebsteilen der HWW für denkbar

Äußerungen von Finanzsenator Peiner und der Bürgerschaftsabgeordneten Ahrons auf einem „Privatisierungskongress“ der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) Anfang November 2005

In der 2002 erstellten „Jesteburger Liste“ der CDU-Fraktion stehen die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) in der Gruppe der verkaufbaren Unternehmen. Die Liste wurde bisher im Grundsatz nicht revidiert. Noch bis Herbst 2004 hatte der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt und zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der HWW, Dr. Michael Freytag, eine Teilprivatisierung der HWW als vorstellbar bezeichnet. Dies geschah trotz des Anfang September 2004 von Unser-Wasser-Hamburg (UWH) erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehrens gegen jedwede Form der Privatisierung der HWW.

Dem Volksbegehren trug die Hamburger Bürgerschaft mit einem im November 2004 einstimmig gefassten, mit dem Begehrenstext fast wortgleichen Beschluss Rechnung. Er enthielt zugleich die Aufforderung an den Senat, ein dem Beschluss entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Im April 2005 legte der Senat einen Gesetzentwurf vor, der die geforderte uneingeschränkte Verfügung der städtischen Eignerin über die öffentliche Wasserversorgung nicht umfasste.

Unser Wasser Hamburg hat diesen Sachverhalt als Verfälschung des Volkswillens kritisiert und auf eine parlamentarische Korrektur des Gesetzentwurfs gedrängt. Am 22. November 2005 fand eine Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss der Bürgerschaft zur strittigen gesetzlichen Umsetzung statt, die die Kritik von UWH bestätigt hat.

 

Leerer Bundestag vor Gesetz Abstimmung

 

 

In der CDU wird weiter gedacht

Die CDU, an ihrer Spitze Finanzsenator Peiner, hat zwischenzeitlich mehrfach den Verkauf der HEW, demnächst auch sprachlich Vattenfall Europe, als Fehler bezeichnet. Auf einem „Privatisierungskongress“ der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) Anfang November 2005 sprach sich Peiner gleichwohl für eine „Verkaufspolitik mit Bedacht“ aus (taz Hamburg vom 3.11.05, Seite 22). Dabei sei die reine Kassennot ein schlechter Ratgeber.

Zugleich erklärte Peiner den Gedanken einer „Daseinsvorsorge“ durch staatliche Einrichtungen für überholt. Lediglich hoheitliche Aufgaben wie die Diplomatie, den Zoll, die Finanzverwaltung und die Justiz müsse der Staat in der Hand behalten.

Dies ist eine unmissverständliche Absage an den im deutschen Kommunalrecht stark verankerten Grundsatz, dass der Staat seine Kernaufgaben im Bereich der Infrastruktur, der Versorgungsgrundleistungen sowie im Sozial- und Kulturbereich wesentlich auch aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit finanzieren soll. Damit ist eine auf Dauer angelegte öffentliche Lenkungs- und Gestaltungsaufgabe verbunden.

Peiners Aussage, der Staat wolle bei der Infrastruktur – Hochbahn, Flughafen, Hafen – und bei den Unternehmen mit standortsichernder Funktion weiterhin das Sagen haben, ist nicht als Ablehnung von Privatisierungen zu verstehen. Vor kurzem wurde aus CDU-Kreisen der Gedanke eines 49,9-prozentigen Verkaufs der Hafen- und Lagerhaus AG ins Spiel gebracht. (Bei der Bekanntmachung des gewünschten „strategischen Engagements“ der Deutschen Bahn war dann von einer Beteiligung zwischen 25 und 75 Prozent die Rede.) Die Flughafen Hamburg GmbH ist bereits zu 49 Prozent privatisiert, ein weiterer Teilverkauf stand bereits zur Debatte.

 

Angstfaktor Wasserprivatisierung?

Die Peinerschen Überlegungen laufen also auf alles andere hinaus, als die Wasserversorgung, die ein Kernbestand der Daseinsvorsorge ist, grundsätzlich von der Privatisierung auszunehmen. Deshalb wagte sich die CDU –Bürgerschaftsabgeordnete Barbara Ahrons auf der genannten Veranstaltung auch mit der Bemerkung vor, die Stadt könne ruhig einzelne Betriebsteile der HWW verkaufen.

Welchen Reim soll sich nun die Öffentlichkeit auf die fast im gleichen Atemzug gefallene Äußerung machen, ein Verkauf der HWW sei „vom Tisch“? Jedenfalls, so Frau Ahrons etwas deutlicher, sei im Moment „nichts drin“. Und weiter: „Es ist einfach die Angst vor der Privatisierung, die in den Menschen steckt“.

Wassertropfen mit Schloss auf dem ein Euro Symbol graviert ist als Zeichen der Wasser PrivatisierungVersuchen wir es im Klartext: Eigentlich passt eine Teilprivatisierung der HWW, genauer eine materielle Privatisierung als Teilverkauf, der CDU durchaus ins Konzept. Denn die CDU als solche hat nicht nur keine „Angst“ vor der Privatisierung, die sie für zeitgemäß hält, sie kann in Verkäufen sogar eine Stärkung „der“ Wirtschaft sehen. Als Hindernis für eine Teilprivatisierung der HWW erscheint ihr also nur eine den Menschen unterstellte irrationale Angst vor Privatisierungen, die in einer nicht näher beschriebenen Weise mit den Vorstellungen der CDU in Verbindung stehen muss.

Zwar ist die CDU bisher nicht dadurch aufgefallen, dass sie den Bürgerwillen, sei es bei dem durch Volksentscheid geänderten Wahlrecht oder bei der überwältigenden Ablehnung des Verkaufs des Landesbetriebs Krankenhäuser, zu respektieren gewillt ist. Andererseits möchte sie den selbst in einigen CDU- und Wirtschaftskreisen unpopulären Verkauf der HWW derzeit nicht in Angriff nehmen. Dabei spielen die „wunderbaren Gewinne“ der HWW, so der Erste Bürgermeister von Beust, zweifellos eine Rolle, die vom neuen HWW-Geschäftsführer weiter gesteigert werden sollen.

Dennoch soll der für private Investoren appetitliche Brocken durch Zusammenführung mit der ebenfalls ertragsstarken HSE zunächst noch attraktiver gemacht werden. Das Vorhaben wurde bei der offiziellen Verkündigung des zum Jahreswechsel zu schaffenden Gleichordnungskonzerns mit der üblichen, eher vernebelnden Rhetorik von Effizienzsteigerung und Standortstärkung umhüllt.

Da derzeit ein Teilverkauf des gesamten Unternehmens HWW nicht opportun ist und durch den neuen Gleichordnungskonzern bereits formal schwieriger würde, wird der Gedanke eines Verkaufs von Teilen der HWW bewegt. Dies würde dann nicht als Angriff auf die öffentliche Wasserversorgung insgesamt, sondern als irgendein betriebswirtschaftliches Spiel geringer Reichweite erscheinen. Damit würde dann die unterstellte irrationale Angst vor der Privatisierung der Wasserversorgung stückchenweise abgemildert.

Die CDU möge dabei doch einmal in Erwägung ziehen, dass die von Unser Wasser Hamburg (UWH) vorgetragenen und von vielen Bürgern ähnlich gesehenen Argumente gegen das Eindringen der reinen Kommerzwirtschaft in eine elementar wichtige Dienstleistung keine Gefühlsausbrüche sind. Sie sind vielmehr aus zahlreichen einschlägigen Beobachtungen abgeleitet und beruhen auf einem anspruchsvolleren Staatsverständnis, das sich nicht in ökonomischen Kategorien erschöpft.

Der Seitwärtsschritt der CDU ändert allerdings den Tanz nicht wesentlich. Aus UWH-Sicht spricht vieles dafür, dass auf absehbare Zeit die HWW, womöglich mit Teilen der HSE, erst einmal den Weg funktionaler Privatisierungen gehen sollen. Das heißt, einzelne Betriebsteile würden zunächst „outgesourct“ und mit Betriebsführungs-verträgen privaten Dritten in die Hand gegeben.

Gezielte Kostensenkungen durch Gehaltsdrückerei, Entlassungen und verminderten Investitionsaufwand werden dann als „Erfolg“ der Privaten ausgegeben werden, der sich selbstredend durch materielle Privatisierungen noch zum Wohl der Stadt und der Kunden steigern lassen würde.

Als Begleitmelodie ist ab 2006 der Lobpreis des „Erfolgsmodells“ öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) (oft auch englisch public private partnership (PPP) genannt) zu erwarten. Befördert wird diese Entwicklung durch das im September 2005 in Kraft getretene sogenannte ÖPP-Beschleunigungsgesetz, das den alten Bundestag im Allparteienkonsens passierte. Formuliert haben dieses Gesetz übrigens mehr als 100 private Berater aus der Wirtschaft und großen Anwaltskanzleien, die an dem noch zu verteilenden großen öffentlichen Kuchen kräftig mitverdienen wollen.

Wachsamkeit bleibt deshalb eine der ersten Bürgerpflichten. Unser Wasser Hamburg wird die Entwicklung in Hamburg weiter verfolgen.

 


Fusion: Neues Personal durch neue Kunden und Vermarktung von Know-how?

Neues Personal, so soll von der Öffentlichkeit angenommen werden, könnte laut HWW-Geschäftsführer Beckereit „durch neue Kunden im Norden und die Vermarktung von Know-how in den baltischen Staaten, in St. Petersburg, im nahen Osten und in Ost­asien, unter anderem Shanghai, beschäftigt werden“.

Die bisherigen Aktivitäten der HWW-Tochtergesellschaft Consulaqua wurden im Abwasser­bereich zum Teil von der HSE unterstützt. Die Auslandprojekte sind Beratungstätigkeiten, die nur wenig Personal über längere Zeit binden. Der heftige Wettbewerb von Ingenieurbüros und Consultingfirmen auf den internationalen Märkten lässt die Annahme, dort ließen sich Auf­träge mit größeren positiven Beschäftigungsfolgen für den Gleichordnungskonzern ge­winnen, als leichtfertig erscheinen.

Jedenfalls muss für solche Engagements der Grundsatz gelten, dass sich das wirtschaftliche Risiko nicht negativ auf die VerbraucherInnen auswirken darf.

Andererseits kann UWH es der Kommunalpolitik nicht verdenken, wenn man mit zwei leis­tungsfähigen öffentlichen Unternehmen erst mal renommiert und rhetorisch einen Schluck über die Verhältnisse nimmt. Jedenfalls das wird keinen direkten Schaden anrichten.

Hinsichtlich der neu zu gewinnenden Kunden im Norden, wobei in erster Linie Schleswig-Holstein gemeint sein dürfte, bleibt es bei einer Andeutung. Kunden gewinnen kann heißen, Beratungsleistungen zu erbringen, die Betriebsführung über Konzessions-, das heißt Dienst­leistungsverträge zu übernehmen oder, noch weiter gehend, die Betriebsführung mit eigenen Investitionen zu ergänzen oder die Versorgung mit Trinkwasser aus HWW-Wasser­werken zu übernehmen respektive das in einem noch nicht angeschlossenen Gebiet anfal­lende Abwasser in die Klärwerke der HSE überzuleiten.

 

Neben der Vielzahl dabei auftauchender Einzelfragen stellen sich einige grundsätzliche:

– Dient das alles nur der Gewinnsteigerung? Was nützt dies den Wasserverbraucherinnen und -verbrauchern in Hamburg?

– Wird hier nicht möglicherweise ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleiner Gemeinden oder von Wasser- und Abwasserverbände betrieben, wie er von den großen monopolitischen Privatkonzernen bereits seit einiger Zeit vorgemacht wird? Ist dies die Aufgabe öffentlicher Unternehmen, die sehr gewinnträchtig bereits in ihrem angestammten Gebiet arbeiten?

– Was bedeutet das für die langfristige lokale Strukturpolitik und die demokratische Ent­schei­dungsfähigkeit der kleinen Gemeinden und ihrer Bürgerinnen und Bürger? Wer definiert und beachtet deren Interessen?

– Spielt bei solchen Überlegungen überhaupt die wasserwirtschaftliche Sinnhaftigkeit oder fachliche Vertretbarkeit eine Rolle? Denn es ist unter dem Aspekt einer nachhaltigen, naturverträglichen und qualitativ hochwertigen Wasserversorgung nicht gleichgültig, wo und wie das Wasser (in Norddeutschland bislang fast ausschließlich Grundwasser) entnommen wird. Auch die bestmögliche Behandlung und Einleitung von Abwasser geht über die Frage reiner Kundengewinnung hinaus. Darüber schweigen sich der auch für Umwelt zuständige Senator und seine Geschäftsführer aus.


Fusion: Was durch die Zusammenlegung an Arbeit entfällt, wird durch neue Aufträge wieder reingeholt?

HSE-Geschäftsführer Funke, der im Oktober 2005 in den Ruhestand geht: „Was durch die Zusammenlegung an Arbeit entfällt, wird durch neue Aufträge wieder reingeholt.“

Im Unterschied zum Senat redet Funke zumindest ansatzweise Klartext. Natürlich soll Per­sonal eingespart werden. Funke nennt den Bereich Informationstechnologie und das Perso­nalwesen. Da in beiden Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen vorerst ausgeschlos­sen sind, wird der Abbau durch Ausscheiden aus Altersgründen, natürliche Fluktuation und das vermehrte Angebot von Vorruhestandsregelungen erreicht werden, ohne dass die frei werden­den Stellen ersetzt werden dürften.

Inzwischen wächst die Einsicht, dass volkswirtschaftlich und für den Haushalt der Kommu­nen die Frühverrentung eine schlechte Lösung ist. In der öffentlichen Wirtschaft, deren politi­sche Lenker sich nicht selten so aufführen, als ob sie Kommunalbetriebe wie Konkurrenten auf dem Markt zu führen hätten, nimmt die isolierte Gewinnbetrachtung zu. Effizienz, ein Lieblingsbegriff zeitgenössischen Wirtschaftens, schrumpft auf Kosten- und Gewinnbetrach­tung zusammen.

Die deutsche Wasserwirtschaft verdankt ihren hohen Leistungsstand, der gesetzliche Vor­schriften vor allem in der Trinkwasserversorgung häufig überschreitet, gerade nicht dem Wettbewerbsdruck und dem Streben nach möglichst schlanker Personal- und Kostenstruk­tur. Sie hat vielmehr den vorhandenen politischen und ökonomischen Spielraum dazu be­nutzt, ein für die Kunden sehr vorteilhaftes Leistungsniveau aufzubauen. Wer die Wasser­wirtschaft nicht kennt oder sie als eine Art von Business unter vielen anderen betrachtet, wird diesen Vorteil kaum achten. Er wird dann auch leicht bereit sein, ihn zu opfern.

Das verbessert zwar die Bilanz, geht aber bald auf Kosten der Substanz. Im Personalsektor wird dies für die Kunden noch am wenigsten auffallen. Je tiefer die Personaleinschnitte in den technischen Bereich gehen, desto mehr wird sich die noch sehr gute Anlagenqualität insbe­sondere bei den Anlagen in Hamburg durch dann kaum vermeidbare Oberflächlichkeit und die Gewöhnung an Einsparungen als den obersten Maßstab ausdünnen. Das gefährdet die Qualität der Trinkwasserversorgung und die Versorgungssicherheit.

In diesem Zusammenhang wird gerne darauf verwiesen, dass sich der noch einigermaßen gute Personalbestand ja sehr leicht und gewinnsteigernd durch Beauftragung womöglich billigerer Privatfirmen senken lasse. Nicht nur die Wasserwirtschaft zeigt, dass „hauseige­nes“, auf lan­ger Erfahrung und engem Austausch zwischen den Mitarbeitern beruhendes Wissen eine we­sentliche Leistungsvoraussetzung ist. Wo es fehlt, das zeigen mittlerweile viele Beispiele, nimmt die Zahl der Fehler deutlich zu. Die Wasserwirtschaft, die Trinkwas­serversorgung voran, ist jedoch keine x-beliebige Tätigkeit, die „auf Risiko gefahren“ werden sollte. (Nach der Teilprivatisierung in Berlin ist dies auch im Abwasserbereich zunehmend der Fall, wie BWB-Mitarbeiter bestätigen.)

Selbst wenn, wie Funke meint, neue Aufträge den Personalschwund ausgleichen könnten, ist damit noch nicht die Frage beantwortet, wo eine noch tolerable Personalverknappung stattfin­den soll, kann und darf. Was ist im Verständnis von Funke und Kollegen das „Kernge­schäft“, in dem Mitarbeiter nicht mehr gebraucht werden?


Informationen zur Privatisierung der Wasserwerke in Hamburg

Warum setzen wir uns gegen einen (Teil-) Verkauf der Wasserwerke ein?

Unsere öffentliche Wasserversorgung garantiert uns bislang

  • Hohe Trinkwasserqualität bei günstigen und stabilen Preisen (z.Zt. 1,49 €/l3)
  • Nachhaltige Nutzung und sorgsamen Schutz von Wasservorkommen
  • Auf Dauer sichere Versorgung mit sehr gutem Trinkwasser

Nur öffentliches Eigentum an den Wasserwerken und deren demokratische Kontrolle können sichern, dass dies so bleibt.

 

Was verändert sich, wenn die Wasserwerke in privaten Besitz übergehen?

In Wasserwerken, die privatisiert oder teilprivatisiert wurden, stehen allein wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund, soziale und ökologische Aspekte werden nicht als Unternehmensaufgabe betrachtet. Beispiele aus Großbritannien, aber auch aus deutschen Städten zeigen:

  • An erster Stelle steht dann der Gewinn und die Ausschüttung an die Anteilseigner
  • Die Gesundheit der Bevölkerung ist von untergeordneter Bedeutung
  • Sparsamer Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser Trinkwasser ist nicht im Geschäftsinteresse
  • Wasserqualität und Pflege der Quellen und Brunnen werden zu lästigen Kosten
  • Pflege und Erneuerung  des Leitungssystems werden vernachlässigt mit der Folge einer Verschlechterung von Versorgungssicherheit und Wasserqualität
  • Um Kosten zu sparen wird Personal abgebaut. Das schmälert die Fachkompetenz und das zur Verfügung stehende know-how des Unternehmens und hat ebenfalls negative Auswirkungen auf Trinkwasserqualität und den vorsorgenden Gewässerschutz.

 

Warum befürchtet UWH eine Privatisierung der HWW?

  • Im September 2003 gab Senator Peiner eine Liste der möglicherweise zu privatisierenden Hamburger öffentlichen Unternehmen heraus. Bei den HWW ist nach dieser Liste eine Teilprivatisierung bis zu 49,9% vorgesehen. Eine Teilprivatisierung hat nach Erfahrungen aus anderen Städten jedoch die gleiche Auswirkung wie eine Vollprivatisierung (s.o.)
  • Ab 1.1.2005 ist vom Senat ein neuer Geschäftsführer für die HWW bestimmt worden. Über Dr.-Ing. Michael Beckereit ist bekannt, dass er bereits für einen französischen Wasserkonzern tätig war und über Privatisierungserfahrungen im ostdeutschen Raum verfügt.

 

Jede  Stimme zählt!

Die Volksgesetzgebung gibt es seit 1996 in Hamburg. Wir rechnen fest damit, dass die Hamburger Regierung und die Bürgerschaft den Willen des Volkes respektieren und umsetzen werden.


Bürgerschaftsdebatte über Privatisierung der HWW

Regierungskoalition drückt sich erneut um klare Stellungnahme

In der Bürgerschaftsdebatte vom 21. Mai 2003 über den Antrag der GAL- und der SPD-Fraktion, im Hamburgischen Wassergesetz ein Privatisierungsverbot der öffentlichen Wasserversorgung festzuschreiben, hat sich der Senat erneut um eine Antwort über die Zukunft der HWW gedrückt. Damit wird eine seit Monaten betriebene Praxis fortgesetzt, das Parlament und die Öffentlichkeit mit vorsichtigen Ankündigungen, halben Dementis und ausweichenden Floskeln über die Privatisierungsabsichten des Senats im Unklaren zu lassen und eine Diskussion zu unterlaufen.

Bei einem zentralen Politikbereich wie dem Umgang mit öffentlichem Eigentum fordert die Volksinitiative gegen die Privatisierung der HWW „UNSER-WASSER-HAMBURG“ den An­spruch der Bürger ein, die von der Regierung gewählten Kriterien zu kennen und überprüfen zu können. Das gilt insbesondere für den elementar wichtigen kommunalen Versorgungs­auftrag mit Trinkwasser.

Bisher hat sich der Senat auch bei Kleinen Anfragen zu Verkaufsabsichten, zuletzt bei der­jenigen des FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Rumpf (Bürgerschaftsdrucksache 17/2548), einer konkreten Stellungnahme selbst zu öffentlichen Äußerungen von Senatsmitgliedern entzogen. In ihnen wurde mehrfach zumindest eine Teilprivatisierung der HWW nicht ausgeschlossen, so Interviewäußerungen der Senatoren Peiner und Rehaag.

Solche Äußerungen widersprechen bereits der Grundaussage des Senats in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage. Sinngemäß sei der Senat noch nicht damit befasst, nach welchen Kriterien die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Privatisierung der HWW zu bewerten und zu entscheiden sei.

Die vom Senat behauptete Zurückhaltung bis zum Sommer, wenn die Prüfkriterien für Privatisierungen vorgelegt werden sollen, hält einzelne Senatoren und Abgeordnete nicht von weitreichenden vorweggenommenen Wertungen ab. Sowohl die Abgeordneten Kruse und Freytag von der CDU als auch der Abgeordnete Lorkowski von der Schill-Partei erklärten in der Bürgerschaftsdebatte, ein Mehrheitsverkauf der Wasserwerke komme nicht in Frage.

Daraus dürften erfahrungsgemäß drei Schlüsse zu ziehen sein. Erstens: Im Senat und in der Regierungskoalition wurde über einen möglichen Verkauf der Hamburger Wasserwerke GmbH bereits geredet. Zweitens: Für einen Verkauf von mehr als 50 Prozent findet sich derzeit keine Mehrheit. Drittens: Per Umkehrschluss drängt sich die Folgerung auf, dass der Senat einen Verkauf der Wasserwerke nicht ablehnt, weil er sonst dem Antrag auf Privatisierungsverbot hätte problemlos zustimmen können.

Das unseriöse Verwirrspiel seitens der Regierungskoalition setzte sich in Debatten­äußerungen fort.  Der Abgeordnete Kruse sprach hinsichtlich der Privatisierungsfrage von einer Scheindebatte, weil der Verkauf nicht anstehe, obwohl er selbst zu einer möglichen Teilprivatisierung Stellung bezogen hatte. Der HWW- Aufsichtsratsvorsitzende Senator Rehaag schloss einen Verkauf der HWW lediglich aus Finanznot aus.

Der FDP-Abgeordnete Rumpf stellte darüber hinaus die Frage, was dagegen spreche, ein gesundes Unternehmen (nämlich die HWW) durch privates Kapital zu verstärken. Diese Frage stellt man nicht, wenn die Privatisierung eine Scheindebatte wäre. Die Frage kann obendrein als originell bewertet werden, weil bis dato noch niemand behauptet hatte, die außerordentlich investitions- und ertragsstarken Hamburger Wasserwerke bedürften des Kapitalzuflusses zur Geschäftsbesorgung. Originell ist auch die Vermutung, die Erlöse aus einem Verkauf der HWW würden nicht gänzlich in den Haushalt der Stadt fließen.

Der Abgeordnete Kruse ordnete die Äußerung einer SPD-Abgeordneten, es sei zu befürchten, dass gewinnorientierte Privatunternehmen die notwendigen Investitionen vernachlässigen würden, dem „Lehrbuch Kapitalismus für Anfänger“ zu. Ihm ist verborgen geblieben, dass in der 1989 privatisierten englischen Wasserversorgung rund ein Jahrzehnt lang genau so gehandelt wurde, bis die Regulierungsbehörde eingriff. Ähnliche Beispiele gibt es aus zahlreichen Städten in Drittweltländern mit teilprivatisierter Wasserversorgung.

Die gewöhnliche Ahnungslosigkeit bewies auch Senator Rehaag mit der Bemerkung, die Parole „Wasser sei keine Ware“, sei „abgeschmackte Ausverkaufsrhetorik und billige Polemik, die Angst schüren solle“. Offenbar hat ihm niemand gesagt, dass die Feststellung, Wasser sei keine gewöhnliche Handelsware, im ersten Erwägungsgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie, deren Bearbeitung in seine Zuständigkeit fällt, als Leitsatz enthalten ist.

Im übrigen zieht sich der Gedanke, Wasser nicht als Ware, sondern als schützens- und bewahrenswertes Erbe der Menschheit zu behandeln, durch immer mehr Erklärungen bedeutender Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt. Die Verarbeitung von Erfahrungen mit privaten Aneignungsstrategien im Wassersektor sollte in der Weltstadt Hamburg nicht mit Denkverboten beantwortet werden.

Ein besonders dreister Versuch, sich der Diskussion zu entziehen, ist die verschiedentlich geäußerte Behauptung, die Debatte um eine Privatisierung der HWW komme zur Unzeit. In diesem Zusammenhang wurde angeführt, sie könne Verhandlungen stören, womöglich den Verkaufserlös drücken. Wenn es keine Verhandlungen gäbe oder gegeben hätte, können sie auch nicht gestört werden. Für die wenigen potentiellen Kaufinteressenten ist die Verkaufsmöglichkeit der HWW längst kein Geheimnis mehr. Der eventuelle Kaufpreis wird ohnehin nicht öffentlich ausgehandelt.

Schließlich hat der Senat selbst über den öffentlich geäußerten Gedanken, die HWW könnten sich das Aktienpaket der E.ON an der Gelsenwasser AG aneignen, Privatisierungsgerüchten Vorschub geleistet.

Hamburgs Bürger dürfen erwarten, dass nicht nur im Weltsüsswasserjahr 2003, sondern grundsätzlich mit der Wasserversorgung als Kernaufgabe kommunaler Dienstleistungen verantwortungsbewusst und intelligent umgegangen wird. Die Bürgerschaftsdebatte ließ davon auf manchen Seiten nicht viel erkennen. Wenigstens hätte der Eindruck entstehen sollen, mehr Abgeordnete hätten eine Ahnung davon, was sie bereit sind, zu verspielen.

(Bezugnahmen und Zitate aus der Bürgerschaftssitzung nach Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost und taz Hamburg.)


Der Senat will unsere Hamburger Wasserwerke verkaufen

Verhindern Sie dies mit Ihrer Unterschrift!

Denn: Trinkwasser gehört den Bürgern, nicht den Konzernen!

Dies ist eine Begleitinformation zur Volksinitiative gegen die Privatisierung der Hamburger Wasserwerke

 

Unsere öffentliche Wasserversorgung garantiert uns:

• Hohe Trinkwasserqualität, weit über den gesetzlichen Mindeststandards.
• Für die gebotene Leistung sehr günstige und stabile Preise.
• Vorsorgenden Schutz und nachhaltige Nutzung der Wasservorkommen.
• Langfristige Ausrichtung auf das Gemeinwohl.
• Auf Dauer sichere Versorgung und hohe Wasserqualität.

 

Öffentliches Eigentum und demokratische Kontrolle über die Wasserversorgung garantieren, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

 

Dagegen bedeutet eine privatwirtschaftliche, kommerzielle Wasserversorgung:

• Wasser wird zur Ware.
• Die Wasserversorgung orientiert sich nicht mehr an unserer Gesundheit, sondern am Profit der Aktionäre.
• Hohe Wasserqualität und Umweltschutz werden zum lästigen Kostenfaktor.
• Investitionen in die Pflege und Erneuerung von Rohrleitungen und Anlagen werden massiv abgebaut.
• Personalabbau schwächt das Know-how den ordnungsgemäßen Betrieb.
• Versprochene Preissenkungen sind ohne Qualitätsverluste nicht machbar.

 

Privatisierung schafft beim Trinkwasser keinen Wettbewerb.

Wir Verbraucher würden von einem einzigen konkurrenzlosen Privatanbieter abhängig.

 

Der Senat will mit Privatisierungsgewinnen kurzfristig Löcher im Haushalt stopfen.
Damit verspielt er die zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten nicht nur in der Wasserwirtschaft.

Wehren Sie sich deshalb gegen die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung in Hamburg!
Unterschreiben Sie für diese Volksinitiative! Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind in der
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verankerte Instrumente. Sie dienen der Beteiligung der Bürger an
der Gesetzgebung und der politischen Willensbildung auf Gebieten, die der Zuständigkeit der Bürgerschaft
unterliegen. Das ist beim Verkauf öffentlichen Vermögens der Fall.

Nutzen Sie Ihre Stimme, um die städtische Wasserversorgung vor dem drohenden Verkauf zu schützen!

 

Die Initiatoren unserer Vorlage an den Senat sind:
Jürgen Arnecke (Dipl. Volkswirt), Klaus Milewski (Arborist), Prof. Franziska van Offern (Hochschule für bildende Künste)

Zu unserer Unterschriftenliste:
Der Senat hat für solche Listen eine genaue Form festgelegt. Daran dürfen wir nichts ändern. Das ist schade, denn der zweite Punkt der vorgeschriebenen
„Erklärung“ verwirrt. Zum besseren Verständnis: Der Entwurf unserer Vorlage steht im vollständigen Wortlaut oben gross und fettgedruckt auf unserer Liste.
Er lautet: „Sind Sie dafür, das Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien
und Hansestadt Hamburg bleibt?“ So einfach ist das. Übrigens: Unterschreiben darf nur, wer wahlberechtigt ist für die Hamburger Bürgerschaft.

UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine Gemeinschaftsaktion von:
Attac-Hamburg, BUKO Agrar-Koordination, BUND-Hamburg, FIAN-Hamburg, Mieter helfen Mietern, Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., NABUHamburg,
Verbraucherzentrale Hamburg und von allen Hamburgern, die sich für eine äffentliche Wasserversorgung einsetzen. (Stand vom 14.2.03)